Immobilien aus einer Zwangsversteigerung sollte man gründlich prüfen
Schnäppchen oder Risiko?
(djd/pt). Rund 70.000 Immobilien wechseln jährlich bei Zwangsversteigerungen in Deutschland den Besitzer. Zu einem Preis, der oft zehn bis 30 Prozent unter Marktwert liegt. Auf den ersten Blick ist das verlockend, bei genauerem Hinsehen aber auch mit hohen Risiken verbunden. Die entsprechenden Angebote finden sich in Tageszeitungen, im Aushang des Amtsgerichts oder auf Internetseiten wie zvg.com, Zwangsversteigerung.de oder argetra.de. Wer auf ein Angebot stößt, das sein Interesse weckt, sollte zunächst alle wesentlichen Informationen zum Eigentümer und zum Gläubiger sammeln sowie Grundbuchauszug und Wertgutachten einsehen.
Gutachten oft wenig aussagekräftig
„Die Gutachten haben aber oft nur einen geringen Aussagewert“, warnt Andreas Schmidt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie Vertrauensanwalt bei der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB). Bei längeren Zwangsversteigerungsverfahren könnten Gutachten schon älter sein. Und zumeist würden sie ohne Besichtigung des Objekts und ohne vertiefte Prüfung auf Baumängel erstellt, da weder Gutachter noch Interessenten das Objekt begehen können, wenn der Eigentümer oder Mieter dies verweigert. Zusätzliche Informationen könne man, so Schmidt, mit Eigeninitiative beispielsweise über Nachbarn oder eine Hausverwaltung oder auch durch Kontakt zum Gläubiger, in der Regel einer Bank, recherchieren.
Auswahl mit Expertenrat
Um alle vorliegenden Informationen zu bewerten, empfiehlt es sich, einen unabhängigen Experten, wie zum Beispiel einen Vertrauensanwalt des BSB hinzuzuziehen. Wenn eine Objektbegehung möglich ist, kann sie ebenfalls von einem Sachverständigen begleitet werden. Adressen von Vertrauensanwälten und Bauherrenberatern sowie weitere Informationen gibt es unter www.bsb-ev.de. Kurz vor der Versteigerung sollte man nochmal wegen des angesetzten Termins nachfragen: Manchmal platzt er kurzfristig, weil Eigentümer und Gläubiger sich doch noch einigen konnten. „Beim Versteigerungstermin sollte man sich ein finanzielles Limit setzen, das man keinesfalls überschreiten will.“
(djd). Mit dem Zuschlag wird ein Bieter zum Eigentümer einer Immobilie aus einer Zwangsversteigerung. Doch auch nach dem Eintrag ins Grundbuch kann sich der Einzug in die ersteigerte Immobilie verzögern, denn Alteigentümer oder Mieter weigern sich oft, die Immobilie zu verlassen. Zeit und finanzielle Mittel für eine langwierige Räumung sollte man daher einplanen. BSB-Vertrauensanwalt Andreas Schmidt: „Eine anwaltliche Betreuung ist in diesen Fällen unentbehrlich.“ Mehr Infos unter www.bsb-ev.de.
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