Mehr Pflichten für die Besitzer von Heizöltankanlagen
Neue Verordnung macht eine Überprüfung der Öltankanlagen sinnvoll
(djd/pt). Im Mai 2014 wurde vom Bundesrat eine neue Regelung namens „AwSV-Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ verabschiedet, die voraussichtlich Mitte 2015 in Kraft treten wird. Diese neue Verordnung kann weitreichende Konsequenzen für viele private Besitzer von Ölheizungen haben. Denn sie sind nun de facto verpflichtet, ihre Tankanlage auf technische Mängel überprüfen zu lassen. Wird diese Überprüfung nicht vorgenommen, ist im Schadensfall der Hausbesitzer persönlich haftbar. Und zwar nicht nur für die Schäden an seinem Gebäude, sondern auch für alle verursachten Umweltschäden. Eine Öltankversicherung kommt bei Vernachlässigung der Überprüfungspflichten des Betreibers für die Schäden zumeist nicht mehr auf.
4,5 Millionen Heizöltankanlagen betroffen
Die offizielle Überprüfungspflicht für Heizöltankanlagen ab 1.000 Liter Fassungsvermögen, die bereits im Keller installiert sind, wurde zwar nicht wörtlich in die aktuelle Regelung geschrieben, doch de facto fordert die neue AwSV genau das. Nach Angaben des Bundesverbands Lagerbehälter e.V. betrifft die neue Regelung mindestens vier Millionen Heizöltankanlagen im gesamten Bundesgebiet, die mehr als 20 Jahre Laufzeit auf dem Buckel haben. Dazu kommen eine halbe Million Tanks, welche sogar schon die 30 Jahre überschritten haben. Die neue Verordnung besagt, dass sowohl die Installation wie auch die Instandhaltung und regelmäßige Wartung privater Öltankanlagen durch Fachbetriebe durchgeführt werden müssen, die über eine sogenannte WHG-Zertifizierung verfügen.
Liste mit Sachverständigen
Eine Liste mit ausgewiesenen Sachverständigen (etwa von TÜV und Dekra) zur Tankprüfung – regional geordnet nach Postleitzahl-Gebiet – steht unter www.sicherer-öltank.de. Sollte die Untersuchung, die etwa 100 bis 150 Euro kostet, erhebliche Mängel an der alten Heizöltankanlage ergeben, ist ein Tankaustausch ratsam. Dies wäre aber im Vergleich zum drohenden Schadensfall in jedem Fall die erheblich preiswertere Alternative. Zusätzlicher Nutzen: Moderne Öltankanlagen benötigen viel weniger Aufstellfläche.
Neue Verordnung ab Mitte 2015
(djd). Ab Mitte 2015 tritt vermutlich eine neue Regelung namens „AwSV“ in Kraft:
– Die neue Regelung zur Überprüfung der Heizöltankanlagen umfasst derzeit noch nicht den Altbestand, eine Überprüfung ist de facto aber dringend erforderlich.
– Wird sie nicht vorgenommen, ist der Hausbesitzer im Schadensfall für die Schäden am Haus und für die Umweltschäden haftbar.
– Installation, Instandhaltung und Wartung müssen von einem WHG-zertifizierten Fachbetrieb durchgeführt werden.
– Eine Liste mit Sachverständigen gibt es unter www.sicherer-öltank.de.
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