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Die Grenzen des neuen Energieausweises

Vorhersagen zu den Energiekosten sind auch künftig nur eingeschränkt möglich

Der Energieausweis gibt Kaufinteressenten Hinweise auf den energetischen Zustand einer Bestandsimmobilie, direkte Rückschlüsse auf die zu erwartenden Energiekosten sind aber nur bedingt möglich. Foto: djd/Bauherren-Schutzbund

(djd/pt). Eigentlich muss der Energieausweis beim Verkauf einer Immobilie schon seit Jahren vorgelegt werden. „In der Vergangenheit zeigten sich Verkäufer oder Makler allerdings oft zugeknöpft, wenn Interessenten Einblick in das Dokument verlangten“, berichtet Diplom-Ingenieur Norman Stark, Bauherrenberater des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB). Das soll sich mit der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 ändern. Künftig sollen wichtige Energiekennwerte bereits in Immobilienanzeigen veröffentlicht werden müssen, und erstmals drohen Geldbußen, wenn die Vorlage des Energieausweises verweigert wird.

Effizienzklassen leichter erkennen

Neu ist auch die Abbildung des Endenergiebedarfs im Energieausweis in sogenannten Effizienzklassen, wie man sie schon lange von den Effizienzlabels an Haushaltsgeräten kennt. Rot und der Buchstabe H stehen für sehr ineffizient, Grün und A+ für sehr effizient. Grundsätzlich ist so die Verständlichkeit besser geworden, dennoch sind direkte Rückschlüsse auf die zu erwartenden Energiekosten nur bedingt möglich. Dem sogenannten Bedarfsausweis liegen standardisierte Raum- und Umgebungstemperaturen zugrunde, das sehr individuelle Nutzerverhalten können sie nicht vorhersehen. Beim Verbrauchsausweis, der dagegen auf tatsächlich gemessene Werte zurückgeht, ist eine genaue Prognose ebenfalls nicht möglich, da beispielsweise längere Abwesenheiten von Bewohnern nicht erfassbar sind.

Ob der vereinbarte energetische Standard im Neubau konsequent umgesetzt wird, kann ein unabhängiger Bauherrenberater überprüfen. Foto: djd/Bauherren-Schutzbund

Ob der vereinbarte energetische Standard im Neubau konsequent umgesetzt wird, kann ein unabhängiger Bauherrenberater überprüfen.
Foto: djd/Bauherren-Schutzbund

Mit Beratung ans Energiesparziel

„Im Neubau ist es ratsam, sich mit Vertragsunterzeichnung das vereinbarte energetische Niveau vom Auftragnehmer schriftlich bestätigen zu lassen“, empfiehlt Norman Stark. Auf der sicheren Seite sind Bauherren, wenn sie die Umsetzung dieser Vereinbarungen durch eine unabhängige Baubegleitung überprüfen lassen. Eine unabhängige Beratung kann auch beim Kauf einer gebrauchten Immobilie sinnvoll sein, etwa um Einsparpotenziale durch eine energetische Modernisierung mit fachmännischer Hilfe abzuklopfen, bevor ein Kaufvertrag geschlossen ist. Unter www.bsb-ev.de gibt es mehr Informationen und Ansprechpartner für die Beratung.

Primärenergie und Endenergie

(djd). Im Energieausweis finden sich Primär- und Endenergiebedarf eines Gebäudes, ausgedrückt in Kilowattstunden je Quadratmeter und Jahr. Der Endenergiebedarf ist die Energiemenge, die das Haus für Heizung, Lüftung und Warmwasser vor Ort benötigt. Der Primärenergiebedarf bezieht auch den Aufwand für Erkundung, Gewinnung, Verteilung und Verarbeitung der eingesetzten Energieträger ein. Daher schneiden erneuerbare Energien beim Primärenergiebedarf meist besser ab als fossile Energieträger. Mehr Informationen gibt es beispielsweise unter www.bsb-ev.de.

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