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Streu- und Räumpflicht im Winter

Mit dem richtigen Hilfsmitteln geht es einfacher

Die Kehrseite des Winters - Foto: uschi dreiucker / pixelio.de Die Kehrseite des Winters - Foto: uschi dreiucker / pixelio.de

Kaum sind die letzten warme Tage vorüber, da müssen sich vor allem Hausbesitzer bereits mit dem Gedanken an den Winterdienst auseinandersetzen. Denn viel Zeit bleibt nicht mehr und bevor die ersten Flocken überraschend das Land erreichen, ist es besser, gut vorbereitet zu sein.

Generell sind die Kommunen und Gemeinden dazu verpflichtet, die Wege und Straßen bei Schneefall und Glatteis zu räumen. Viele haben jedoch die Pflicht an Hausbesitzer und Hauseigentümer umgelegt, so dass diese insbesondere für die Räumung von Gehwegen und Einfahrten verantwortlich gemacht werden. Sie als Hausbesitzer und Eigentümer sind somit verpflichtet, dafür zu Sorgen, dass der Gehweg an Ihrem Grundstück geräumt ist. Ein jeder muss demnach der Streupflicht und der Räumungspflicht nachkommen, sobald der erste Schnee fällt beziehungsweise erste Glatteiswarnungen akut werden.

Gibt es Ausnahmen von Streu- und Räumpflicht?

Per Gesetz wird vorgegeben, dass Hausbesitzer oder der Vermieter dafür Sorge tragen müssen, dass werktags zwischen 7:00 und 20:00 Uhr geräumt wird und an Wochenenden und Feiertagen zwischen 9:00 und 20:00 Uhr. Das muss im übrigen so lange und so oft wiederholt werden, wie es die Witterungsbedingungen vorgeben. Selbst Krankheit oder berufliche Abwesenheit entbinden nicht von der Streupflicht und der Räumungspflicht. Hier muss rechtzeitig für Ersatz gesorgt werden. Sollten Sie bereits jetzt wissen, dass Sie dieser Pflicht nicht nachkommen können, müssen Sie schnell handeln. Ansonsten drohen im Falle eines Unfalls wegen nicht Räumung der Wege harte Strafen.

Selber Räumen oder besser Räumen lassen?

Um diese Frage beantworten zu können, ist die Fläche entscheidend und auch die Zeit, die einem zur Verfügung steht. Wer beruflich eingebunden ist und der Streupflicht nicht nachkommen kann, muss sich wohl oder übel einen Dienstleister suchen, der diese Pflicht übernehmen kann. Hier ist es zu empfehlen, sich von regionalen Anbietern Angebote unterbreiten zu lassen, um nicht den erst besten engagieren zu müssen.

Mit den richtigen Hilfsmitteln geht es schnell!

Natürlich gibt es eine Alternative, selbst wer zeitlich sehr eingeschränkt ist. Hier kommt es letztendlich einfach auf die richtigen Hilfsmittel an. In Regionen, wo mit vermehrten und oftmals starkem Schneefall zu rechnen ist, sind Schneefräsen ideal. Diese können auch größere Schneemengen in kurzer Zeit erfassen und das Räumen ist in wenigen Minuten erledigt. Ein guter Schneeschieber genügt, wenn sich erfahrungsgemäß die Schneemassen eher in Grenzen halten. Doch auch für größere Schneemassen gibt es passende Angebote. Qualitativ hochwertige Schneeschieber zeichnen sich durch ein hohes Fassungsvolumen aus. So wird das Schneeräumen zum Kinderspiel. Zudem sollte natürlich auch auf die Ausstattung und Qualität geachtet werden. So besitzen zum Beispiel die Geräte von Fiskars eine ergonomische Form, die dem Benutzer ein Arbeiten in einer angenehmen Körperhaltung ermöglichen.

Egal ob viel Schneefall zu erwarten ist oder nicht. Mit einem Streuwagen lässt sich das Streugut wunderbar gleichmäßig verteilen und das spart Zeit und Geld. Sie können einen Streuwagen in ganz unterschiedlichen Ausführungen verwenden. Je nach dem, welche Anforderungen vor Ort bestehen. Es ist möglich, neben der Streumenge auch die Streubreite zu regulieren. Das Salz oder auch der Splitt können somit ganz individuell verteilt werden.
Mit einem Streuwagen ersparen Sie sich das mühselige Verteilen mit der Hand.

Wenn Sie also die richtigen Hilfsmittel zur Hand haben, dann erledigt sich die Pflicht vom Räumen und Streuen im Winter fast von ganz allein. Wichtig ist, dass Sie sich rechtzeitig um alle Belange kümmern, dann fallen Sie nicht überrascht aus allen Wolken, wenn die ersten weißen Flocken sich ihren Weg zur Erde bahnen.

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