Augenmaß bei den Eigenleistungen
Die Grenzen zwischen Nachbarschaftshilfe und Schwarzarbeit sind oft fließend
(djd/pt). Steigende Grundstücks- und Baupreise verteuern den Traum von den eigenen vier Wänden. Auf der Suche nach Einsparmöglichkeiten möchten handwerklich versierte Bauherren daher mit Eigenleistungen zur Errichtung oder dem Ausbau des Hauses beitragen. Doch Rechtsanwalt Manfred Raber, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Vertrauensanwalt des Bauherren-Schutzbundes e.V. (BSB), rät bei der Planung zu Augenmaß: „Nicht jeder, der sich Eigenleistungen im Vertrag vorbehält, ist ausreichend qualifiziert und hat neben dem Beruf die nötige Zeit.“
Wer zusätzlich Nachbarn oder Freunde beschäftigen möchte, muss auf die Grenzen zwischen Nachbarschaftshilfe und Schwarzarbeit achten – denn die sind fließend. „Mal ehrlich: Wer fliest schon kostenlos das Bad?“, fragt Raber und weist darauf hin, dass Schwarzarbeit als Ordnungswidrigkeit teuer werden kann. Verletzt sich ein Schwarzarbeiter auf der Baustelle, können sogar strafrechtliche Konsequenzen und Regressforderungen von Unfallversicherungen drohen. Zudem weist der Fachanwalt darauf hin, dass bei Arbeiten ohne vertragliche Vereinbarung keine Gewährleistungsansprüche bestehen. „Wer mit Fachfirmen baut, rechtzeitig den Expertenrat eines Bauherrenberaters nutzt und zu den Vertragsverhandlungen einen Vertrauensanwalt hinzuzieht, steht dagegen weitgehend auf der sicheren Seite“, lautet Rabers Empfehlung. Informationen und Ansprechpartner gibt es auf www.bsb-ev.de.
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