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Augen auf beim Wohnungskauf!

Hausfassade von Rainer Sturm / pixelio.de Hausfassade von Rainer Sturm / pixelio.de

In Zeiten undurchsichtiger Geldanlageprodukte und Unsicherheiten an den Finanzmärkten investieren immer mehr Menschen in das sogenannte „Betongold“. Zunehmend beliebt wird dabei der Kauf von Eigentumswohnungen. Für 85 % der Deutschen ist Wohneigentum ein großer Wunsch. Vor allem Mieter stellen sich im Laufe ihres Lebens die Frage, ob es nicht besser wäre, die Wohnung, in der sie leben, zu kaufen. Dafür spricht vielfach die oft gestiegene Wohnqualität und die Absicherung fürs Alter. Doch dieser Schritt will gut überlegt sein.

Entscheidend ist dabei, für welche Zwecke die Wohnung erworben werden soll. Bei dem Erwerb eines Alterswohnsitzes sind andere Rahmenbedingungen zu beachten, als bei einem Objekt, das als Kapitalanlage erworben wird.

Für Kapitalanleger spielt vor allem der Wiederverkaufswert und die Frage der langfristigen Vermietbarkeit eine Rolle. Ist die Wohnung bereits vermietet, sollten sich Kapitalanleger den Mietvertrag genau ansehen, besonders mit Blick auf hinterlegte Mietkautionen und auf die Umlagefähigkeit von Nebenkosten. Mit dem Voreigentümer sollten außerdem die Fragen geklärt werden, ob der Mieter Investitionen geleistet hat und ob Rechtsstreitigkeiten anhängig sind.

Für Eigennutzer werden insbesondere die Lage der Wohnung, die Erreichbarkeit von Versorgungszentren und Ärzten sowie Freizeitmöglichkeiten den Ausschlag für den Erwerb einer Wohnung geben. Bei einer bereits vermieteten Wohnung ist besondere Vorsicht geboten, da das bestehende Mietverhältnis durch den Kauf der Wohnung nicht endet, sondern auf den Käufer als neuen Eigentümer übergeht. Zwar besteht unter bestimmten Voraussetzungen eine Kündigungsmöglichkeit wegen Eigenbedarfs. Wenn der Mieter jedoch rechtlich gegen diese vorgeht, kann ein langer, nervenaufreibender und kostenintensiver Gerichtsprozess auf den Käufer warten und der Zustand des Objekts nach dem unfreiwilligen Auszug eines Mieters sehr schlecht sein.

Für beide Erwerbsmodelle gilt es, sich die laufenden Kosten und Verpflichtungen vor Augen zu halten, die bei Wohnungseigentum stets anfallen. Durch den Erwerb einer Eigentumswohnung erwirbt man nicht nur die Wohnung, sondern auch einen Anteil am Gemeinschaftseigentum, also z.B. der tragenden Konstruktion des Gebäudes, Dach und Fassade sowie Außenanlagen. Deren Instandhaltung muss von allen Eigentümern gemeinsam bezahlt werden, weshalb monatlich Wohngeld bzw. Hausgeld zu zahlen und eine Instandhaltungsrücklage für Reparaturen anzulegen ist. Diese laufenden Kosten müssen beim Kauf der Wohnung neben den Erwerbskosten und der Finanzierung bei der Bank berücksichtigt werden.

Interessenten für eine Eigentumswohnung sollten sich außerdem die für die Eigentümergemeinschaft bestehenden Regelungen wie Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und Beschlusssammlung genau ansehen, denn diese gelten automatisch auch für den Erwerber.

Die Notarkammer Brandenburg empfiehlt:

Fragen Sie Ihre Notarin oder Ihren Notar, welche Regelungen im Wohnungskaufvertrag für Ihre Lebensverhältnisse am besten sind. Mithilfe kompetenter Beratung können Sie so für Klarheit und Sicherheit sorgen.

Quelle: Notarkammer Brandenburg

1 Kommentar zu Augen auf beim Wohnungskauf!

  1. Mit einer Eigentumswohnung wäre das Leben ums so vieles einfacher Schließlich würde man dann keinen Miete mehr zahlen und das wäre wirklich eine Erleichterung. Ich glaube meine Lebensqualität wäre damit gut gesichert.

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